Wir haben folgendes Problem: wir sind vor 3 Monaten in eine neue Wohnung gezogen, seitdem haben wir heftige Probleme mit unserem Unternachbarn. Ich hab ihn mehrfach schriftlich und im Guten gebeten seine Musik leiser zu machen und den Bass rauszudrehen --> ohne großen Erfolg, wir haben ihn mehrfach persönlich angesprochen mit dem Ergebnis --> er wird immer aggressiver. Dann haben wir uns schriftlich an den Vermieter gewandt und seitdem ist es gar nicht mehr auszuhalten... der lässt jetzt ununterbrochen die Musik + Bass dröhnen... schlimm denn je... was können wir tun? Ab wie viel Uhr kann man die Polizei rufen? Was für Rechte hat man gegenüber dem Vermieter wegen Mietminderung usw, wenn er den Nachbarn nicht in den Griff bekommt? Zu welchen Handlungen ist der Vermieter verpflichtet?
Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen...
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Lärmprotokoll an Vermieter schicken, Drohen mit Mietminderung.
Bei zu lauter Musik die Polizei rufen. Er läßt ja anscheinend nicht mehr mit sich reden.
Und wenn alles nicht hilft, für 50,- gibt es in HH doch diverse Anlaufstellen, um gewisse "Jobs" zu erledigen! ;-)
Wenns arg ist, kommt die Polizei zu jeder Tageszeit. Anzeige erstatten kannst du ab 22 h. Vorher ist es nur Belästigung. Drohe deinem Vermieter eine Mietminderung um fünf Prozent an, wenn er nicht einschreitet. Setz ihm eine Frist und vor allem führ Protokoll und noch besser wären Zeugen.
Ab 22 Uhr kannst Du die Polizei rufen. Führe ein Lärmprotokoll mit dem Nachweis einiger Polizeieinsätzen und dem Lärmprotokoll hat der Vermieter etwas in der Hand, gegen Deinen Nachbarn vorzugehen. Kündige bei dem Schreiben an den Vermieter auch gleich Mietminderung an. Der Vermieter kann mit diesen Angaben abmahnen und dem Nachbarn gleichzeitig mitteilen, dass er die Mietminderung bei ihm einfordert.Wenn er sich wehrt, muss geprüft werden, ob Du zu empfindlich, das Haus zu hellhörig oder der Nachbar zu laut ist. Bässe gehen halt leicht durch ein Gebäude.
Lärmprotokoll führen und wenn der Vermieter informiert wurde und keine Abhilfe schafft, Miete mindern.
Vor der Minderung sollte man sich folgendes fragen:
Ist es eine unwesentliche Beeinträchtigung ?
Dann gilt, kein Unterlassungsanspruch und kein Geldausgleich.
Ist es eine wesentliche Beeinträchtigung ?
Dann muss man sich fragen, ist es eine ortsübliche oder nicht ortsübliche Nutzung.
Ist es eine ortsübliche Nutzung ?
Keinen Unterlassungsanspruch eventl. Geldausgleich.
Ist es eine nicht ortsübliche Nutzung ?
Hat man einen Unterlassungsanspruch.
Zwischen 22.00 und 6.00h ist es Ruhestörung, aber auch dazwischen kann man nicht so laut sein wie man will.
Die hier gemachten Aussagen sind falsch. Du kannst die Polizei zu jeder Tageszeit holen. Auch Anzeige erstatten kann man zu jeder Zeit. Da gibt es keine Regelung von 22:00 Uhr zu.
Schreib genau die Zeiten auf, zu denen der Lärm stattfindet. Führe ein Lärmprotokoll. Das läÃt du dem Vermieter zukommen und kündigst an, die Miete zu mindern, wenn er den Lärmschläger nicht zur Ruhe bekommt.
Schöner Link:http://www.imasblog.de/tag/hausfrieden/
Hier sollte der Vermieter einschreiten. Wenn nicht, ist Mietminderung angezeigt! Aber Ihr müsst ein Lärmprotokoll führen mit Angabe der Dezibel!
Also in meinem Mietvertrag steht, dass Musik in ZIMMERLAUTSTÃRKE zu genieÃen ist.
Das übertrifft ja deutlich Zimmerlautstärke wenn man sein eigenes Wort schon nicht mehr versteht.
Rufe die Polizei, anders werden es diese Leute nicht verstehen - nicht erst um 22 Uhr !!!
Sofort. Stell Dir mal vor Du bist krank und liegst im Bett, da kann doch keiner verlangen das Du die Wohnung verlässt um nicht diesem Lärm ausgesetzt zu sein.
Da stellt sich doch glatt die Frage warum wohl Eure Wohnung frei war, wahrscheinlich hat es der Vormieter auch nicht mehr ausgehalten.
PS: Was sagen denn die anderen Mieter ? Eventuell könnt ihr ein gemeinsames Schreiben an den Vermieter aufsetzen und alle unterschreiben.
PPS: Wenn alles nutzlos scheint, soll Volksmusik in gleicher Lautstärke Wunder bewirken können. :-D
MfG
Ab 22:00 kommt die Polizei
Hallo
jede weitere Aktion wird die Sache verschlimmern,fahre für 4 Wochen in Urlaub wenn Du wiederkommst hat sich bestimmt einiges geändert,den auch andere Hausbewohner sind davon betroffen.
Oder wohnst Du in einer falschen Wohngegend dann hilft nur noch ausziehen.